Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungs- und Hauswartungsaufträge, die wir für Sie ausführen – ergänzend zur schriftlichen Offerte.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Samson Reinigung, Chrüzweg 22, 5603 Staufen (nachfolgend «wir») und der auftraggebenden Person oder Firma (nachfolgend «Auftraggeberin»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bei Widersprüchen hat die schriftliche Offerte Vorrang vor diesen AGB.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Angaben auf unserer Website sind unverbindlich. Verbindlich ist die schriftliche Offerte, die wir für das konkrete Objekt erstellen. Sie ist ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Der Vertrag entsteht, sobald die Auftraggeberin die Offerte schriftlich, per E-Mail oder ausdrücklich mündlich freigibt.
Grundlage der Offerte sind die Angaben der Auftraggeberin sowie – wo vereinbart – eine Besichtigung. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich davon ab (zum Beispiel deutlich grössere Fläche, starke Verschmutzung, nicht geräumte Räume), informieren wir vor Beginn der Arbeiten und legen den Mehraufwand gemeinsam fest.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus der Offerte beziehungsweise dem vereinbarten Reinigungsplan. Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial sind im Preis enthalten, sofern die Offerte nichts anderes festhält. Strom und Wasser stellt die Auftraggeberin kostenlos zur Verfügung.
Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, führen wir erst nach Absprache aus und rechnen sie zum vereinbarten Stundenansatz ab.
4. Preise und Zahlung
- Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
- Ob Festpreis, Stundenansatz oder monatliche Pauschale gilt, hält die Offerte fest; ebenso, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung. Ab der zweiten Mahnung können wir eine Mahngebühr sowie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verrechnen.
- Bei grösseren Aufträgen können wir eine Anzahlung verlangen.
5. Termine, Verschiebung und Absage
Termine bestätigen wir schriftlich. Kann ein Termin von unserer Seite nicht eingehalten werden, informieren wir unverzüglich und schlagen einen Ersatztermin vor.
Für Absagen durch die Auftraggeberin gilt:
- bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenlos
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Auftragswerts, höchstens jedoch der tatsächlich entstandene Aufwand
- bei Absage am Termintag oder wenn unser Team keinen Zugang zum Objekt erhält: 100 % des Auftragswerts
6. Übergabegarantie bei Umzugsreinigungen
Bei Umzugsreinigungen mit vereinbarter Übergabegarantie reinigen wir nach dem üblichen Abgabestandard. Nach Kundenwunsch sind wir mit der Auftraggeberin vor Ort bei der Übergabe mit der Verwaltung. Wir bessern kostenlos nach, wenn die Verwaltung oder Vermieterschaft bei der Abnahme Punkte beanstandet, die zu unserem Auftrag gehören. Voraussetzung ist:
- Die Räume waren bei unserem Einsatz vollständig geräumt und zugänglich.
- Der Abnahmetermin wurde uns vorab mitgeteilt und liegt nicht länger als fünf Arbeitstage nach unserem Einsatz.
- Nach unserem Einsatz wurden die Räume nicht mehr benutzt.
- Die Beanstandung wird uns unverzüglich, spätestens am Abnahmetag, gemeldet.
Nicht von der Garantie erfasst sind bauliche Mängel, Abnutzung, Beschädigungen sowie Arbeiten, die nicht Teil der Offerte waren (zum Beispiel Malerarbeiten oder Reparaturen).
7. Mitwirkung der Auftraggeberin
Damit wir sauber arbeiten können, sorgt die Auftraggeberin dafür, dass:
- das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist,
- Wertsachen und persönliche Gegenstände weggeräumt oder gesichert sind,
- auf Besonderheiten hingewiesen wird (empfindliche Materialien wie Naturstein oder unbehandeltes Holz, defekte Installationen, Haustiere, Alarmanlagen),
- bei Umzugsreinigungen die Räume vollständig geräumt sind.
8. Schlüssel und Zugang
Übernehmen wir Schlüssel oder Zugangscodes, halten wir dies schriftlich fest. Wir bewahren sie sorgfältig und getrennt von der Objektadresse auf und geben sie nach Auftragsende zurück. Der Verlust wird unverzüglich gemeldet.
9. Mängel und Beanstandungen
Beanstandungen zur Ausführung sind uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem Einsatz zu melden – am besten telefonisch oder per E-Mail mit kurzer Beschreibung. Berechtigte Mängel beheben wir kostenlos innerhalb angemessener Frist. Erst wenn eine Nachbesserung nachweislich nicht möglich ist, kommt eine Preisminderung in Betracht.
10. Haftung
Wir sind betriebshaftpflichtversichert und haften für Schäden, die wir bei der Auftragsausführung nachweislich verursachen. Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen, zu melden, damit sie versicherungstechnisch aufgenommen werden können.
Nicht gehaftet wird für Schäden an bereits beschädigten, mangelhaft montierten oder übermässig abgenutzten Gegenständen und Oberflächen sowie für Schäden, die aus fehlenden oder falschen Angaben der Auftraggeberin entstehen. Für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Umsatz- oder Gewinnausfall wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
11. Personal
Unser Personal ist ausschliesslich bei uns angestellt und arbeitet nach unseren Anweisungen. Die direkte Anstellung oder Beauftragung unserer Mitarbeitenden durch die Auftraggeberin während der Vertragsdauer und sechs Monate darüber hinaus setzt unsere Zustimmung voraus.
12. Dauerverträge und Kündigung
Verträge über periodische Leistungen (Unterhaltsreinigung, Reinigungs-Abo, Hauswartung) laufen nach der schriftlichen Offerte. Die Kündigung erfolgt schriftlich, jeweils auf Ende eines Kalendermonats:
- Jahresvertrag: Kündigung bis zwei Monate im Voraus. Im ersten Vertragsmonat können beide Parteien ohne Begründung auf Ende Monat kündigen.
- Normale Unterhaltsreinigung ohne jährliche Fenster- und Storenreinigung: Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende Monat.
Eine Anpassung von Umfang oder Rhythmus ist jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich. Hält die Offerte eine andere Frist fest, gilt die Offerte.
13. Datenschutz
Personendaten bearbeiten wir ausschliesslich im Rahmen der Auftragsabwicklung. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Staufen beziehungsweise der zuständige Gerichtsort im Kanton Aargau, soweit das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.
15. Änderungen
Wir können diese AGB anpassen. Für laufende Aufträge gilt die Fassung, die bei der Auftragserteilung in Kraft war.